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Unveränderter THC- Grenzwert für nicht geringe Menge!

Das neue Cannabis-Gesetz erlaubt zwar den Besitz von 50 Gramm Cannabis, gleichwohl bleibt der THC- Grenzwert für die nicht geringe Menge von 7,5 Gramm unverändert. Dies hat der BGH nunmehr entschieden (Beschluss vom 18.04.2024, Az. 1 StR 106/2). Infolge des neuen...
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller