Bei der 7,5 % Real Estate Garant Anleihe, WKN A0G0PN, handelte es sich um eine Zertifikat das von einer Tochter der Leman Brothers emittiert wurde.
- 100-prozentiger Kapitalschutz zum Laufzeitende1
- 7,5% garantierter Kupon im ersten Jahr
- Partizipation an der Dynamik der europäischen Märkte
- vorzeitige Kapitalrückzahlung, wenn die Summe aller Kuponzahlungen 30% erreicht oder überschreitet
- Jährliche Bonuszahlung von 3% ab dem fünften Jahr, solange der Zielkupon von 30% nicht erreicht ist (aber während der Laufzeit erreicht wird)
- maximale Laufzeit: 10 Jahre
Dies waren die Schlagworte, mit denen das Zertifikat beworben wurde und die viele Anleger dazu bewog, das entsprechende Zertifikat zu erwerben.
„Gerade von der 100%igen Kapitalgarantie zum Laufzeitende haben sich viele Anleger verführen lasse.“, erklärt der Faschanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Was vielen Anleger dabei nicht erklärt wurde, der 100%ige Kapitalschutz bezog sich weder auf Kosten noch auf ein Agio. Was Anleger ebenfalls nicht übersehen durften, ist die Tatsache, dass diese Garantie eben nur zum Laufzeitende gilt. Sollte der Anleger aus irgendeinem Grund das Zertifikat vorher verkaufen müssen, gilt die Kapitalgarantie gerade nicht und es kann durchaus zu Verlusten kommen. Für Anleger, welche jederzeit an das eingesetzte Kapital wieder rankommen und trotzdem kein Risiko eingehen möchten, eignete sich das Zertifikat daher nicht.
„Außerdem wurde den Anleger in vielen Fällen nicht mitgeteilt, dass keine Einlagensicherung existierte, sollte die Emittentin daher insolvent werden, wäre auch das eingesetzte Kapital weg, Kapitalgarantie hin oder her.“, erklärt der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiter. „Wie wir alle wissen, ist genau dieser Fall schließlich eingetreten.“
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass Vermittler und Berater es in vielen Fällen unterlassen haben, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, dies kann unter Umständen ebenfalls eine Verletzung der Beratungspflichten darstellen.
Geschädigten Anleger, welche ein solches Zertifikat erworben haben, ist daher immer zu raten, dass sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber der Naspa prüfen zu lassen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
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