Wer bei Hochwasser über eine Straße fährt und dabei ein Schaden entsteht, der kann nicht automatisch mit Schadensersatz von der Gemeinde rechnen.
Bei Schäden am Wagen durch Hochwasser auf der Straße haften Gemeinden nur bedingt. Für kaputte Motoren, die Trockenlegung des Fahrzeugs oder andere Schäden müssen sie nur aufkommen, wenn ein Verstoß gegen ihre Sicherungspflichten vorliegt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
In dem Fall hatte eine Autofahrerin eine Gemeinde auf 6500 Euro Schadenersatz verklagt, dies war allerdings erfolglos. Sie war nach Dauerregen und starker Schneeschmelze auf einer überschwemmten Straße unterwegs, dabei ist der Motor ihres Wagens kaputt gegangen. Da der zuständige Bauhof aber innerhalb einer Stunde, nachdem das Hochwasser gemeldet wurde, die Straße sperren ließ, lag keine Verletzung der Sicherungspflichten vor, urteilte das Gericht. Autofahrer können zudem keine völlige Gefahrlosigkeit erwarten.
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