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Sobald ein Hund einen Menschen gebissen hat, gilt dieser als gefährlich, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Die Behörden dürfen dann eine Leine und auch einen Maulkorb anordnen.
Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht in Trier und bestätigte damit die Verfügung einer Verbandsgemeinde im Kreis Trier-Saarburg gegen einen Hundehalter. Der Schäferhund des Halters hatte zuvor zwei Menschen gebissen. Trotzdem empfand der Halter das Tragen einer Leine und eines Maulkorbes als unverhältnismäßig. Dem widersprach das Gericht allerdings und bewertete den Hund als bissig und damit als gefährlich.
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