Wenn die Abiturienten den Abschluss ihrer schriftlichen Prüfungen feiern, soll die ganze Schule dabei sein. 400 Kindern und Jugendlichen einer Schule in Kronberg ist dies nicht gut bekommen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Geplant war hier eine Schaumparty. Als Schaum wird dabei eine Seifenlösung verwendet, der dann meist auf der gesamten Partyfläche verteilt wird. Die genauen Beschwerden sind noch nicht bekannt. Offenbar leiden die Jugendlichen aber unter erheblichen Rötungen und Atembeschwerden. Sogar die Polizei musste anrücken.
Auch die Ursachen des Unglücks stehen noch aus, ggfs. ist das Mischverhältnis falsch gewählt worden. Sollte sich herausstellen, dass dies schuldhaft passiert ist oder Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden, können Betroffene Schmerzensgeld geltend machen. Ob dies gegen den Hersteller des Schaums, die Party-Verantwortlichen oder ggfs. auch gegen die Schule (und damit das Land Hessen) der Fall ist, bleibt abzuwarten.“
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