Errichtet man ein Haus ohne die vorgeschriebene Baugenehmigung, geht man ein sehr hohes Risiko ein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Fall entschieden, dass die Baubehörde selbst Jahrzehnte nach dem Bau noch den Abriss anordnen kann (Aktenzeichen: 10 K 1951/07).
In dem zu verhandelnden Fall hatte der Pächter eines Kleingartens bereits Anfang der 80er Jahre auf dem Grundstück ein Wohnhaus gebaut. Eine Baugenehmigung hierfür hatte er nicht beantragt und hätte er auch nicht bekommen, denn das Gelände wurde im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Fast 30 Jahre lang stand dieser Schwarzbau, dann ordnete die Bauaufsichtsbehörde den Abriss des Wohnhauses an. Der Pächter und Hausbesitzer klagte hiergegen vergeblich. Für das illegal errichtete Gebäude gebe es keinen Bestandsschutz, entschieden die Richter, selbst wenn die Bauaufsichtsbehörde über Jahre hinweg nicht eingeschritten sei. Da der Abriss nur den ordnungsgemäßen Zustand wieder herstelle, sei der Abriss nach Ansicht der Richter auch nicht unverhältnismäßig.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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