Viele Autofahrer stellen ihr Fahrzeug unrechtmäßig auf Gewerbeparkplätzen ab und riskieren somit, dass es von den Eigentümern des Parkplatzes abgeschleppt wird.
Die meisten Eigentümer von Gewerbeparkplätzen engagieren private Abschleppunternehmen, die den Parkplatz überwachen und Fahrzeuge gegebenenfalls abschleppen. Rechtlich gesehen ist diese Vorgehensweise auch erlaubt. Das Abschleppunternehmen gibt das Fahrzeug auch meistens erst wieder heraus, wenn die Rechnung für das Abschleppen vom Fahrzeughalter beglichen wurde. Diese Regelung ist ebenfalls rechtlich erlaubt. Häufig ist es allerdings so, dass die Abschleppunternehmen einen Preis fordern, der über dem ortsüblichen Satz liegt. Sollte die Abschleppgebühr wesentlich über einem Satz von 120 Euro liegen, sollte man sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten, da die Rechnung deutlich zu hoch wäre
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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