Es ist nicht gerade leicht, sich bei Rekordtemperaturen im Sommer zu konzentrieren. Deshalb müssen bei zu großer Hitze die Abschlussprüfungen für Azubis abgesagt werden.
Wenn ein ordentlicher Prüfungsablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, ist das eine Voraussetzung um die Prüfung abzusagen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass eine Prüfung bei Tageshöchsttemperatur von 34 Grad unzumutbar sei. Jedoch sind 28 Grad Raumtemperatur noch im zulässigen Bereich.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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