Deutschland – ein Paradies für Anlagebetrüger. Wieder einmal sind gutgläubige Anleger die Dummen. Nach dem Finanzskandal bei Phönix Kapitaldienst sorgt die Göttinger Gruppe nun für Aufregung, die hunderttausend Kunden mehr als 1 Milliarde Euro aus der Tasche gezogen hat. Die Gruppe hatte mit der scheinbar sicheren Secu-Rente für einen planmäßigen Aufbau von Vermögen geworben. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller teilt mit, dass ein Insolvenzantrag der Hauptgesellschaft Securenta AG dramatische Konsequenzen für die Anleger mit sich bringen wird. „Die Abzockwelle hat einen neuen Höhepunkt erreicht – und dabei wird es nach unserer Ansicht nicht bleiben. Kritiker bemängeln, der Staat tue zu wenig gegen dubiose Geldanlagen. Aber auch viele Kunden ließen sich mit hohen Renditeversprechen ködern. Wir warnen nunmehr schon seit zehn Jahren davor, dass sich treuglaubende Anleger von windigen Kapitalanlagevermittlern aus dem grauen Kapitalmarkt überreden lassen, ohne nähere Prüfung schwerwiegende Kapitalanlageentscheidungen zu treffen. Seit zehn Jahren gibt die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller präventiven Beratungsschutz für alle Anleger, die sich ihre Entscheidung wohl überlegen wollen, ob sie überhaupt eine solche Entscheidung treffen wollen. Mit einer entsprechenden Expertise ausgestattet und mit einer anwaltlichen Haftung hierfür verbunden kann ein potentieller Anleger besser entscheiden, ob er nicht vielleicht besser die Finger von dem wohlfeilen Produkt des Vermittlers lässt. Für die geschädigten Anleger selbst kann dies natürlich keinen Trost darstellen. Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes reingefallen. Wiederum seit zehn Jahren bemühen wir uns darum, Geschädigte zu vertreten, sei es gegen Geschäftsführer wie z. B. der Securenta AG oder gegenüber den endfinanzierenden Banken. Oftmals wurden nämlich diese Kapitalanlagen nicht aus Eigenmitteln finanziert, sondern es wurden enorme Finanzierungsmittel bei Banken aufgenommen. Viele Banken haben sich dabei selbst hohe Verantwortung auf sich geladen, weil sie einerseits mit den Initiatoren von Kapitalanlagen, aber auch mit den Vermittlern solcher Kapitalanlagen auf das Engste zusammengearbeitet haben. Außergerichtlich wie gerichtlich vertreten wir unsere Mandanten bei solchen so genannten Steuersparmodellen oder Modellen, die für die Altersvorsorge angeblich so besonders gut gewesen sind. Alles entscheidend ist jedoch für uns der Einzelfall. Es verbieten sich jedwede pauschale Beurteilungen der Fälle. Deshalb ist die Beratung im Einzelfall im Rahmen eines Orientierungsgespräches erforderlich, um wirklich sagen zu können, ob hier Möglichkeiten bestehen oder nicht. Auf jeden Fall sollten Anleger nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern engagiert ihre Rechte einfordern.“ Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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