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Viele Urlauber hinterlegen bereits zu Beginn ihres Urlaubs die Kreditkartendaten bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter vor Ort als Sicherheit. Teilweise ist dies schon die Voraussetzung für die Buchung und kann nicht umgangen werden. Läuft der Urlaub nicht wie geplant und es gibt am Ende Differenzen wegen der Rechnung, glauben viele, dass es ausreicht, wenn sie den Kreditkartenbeleg nicht unterzeichen, um sich vor einer möglichen unberechtigten Abbuchung zu schützen.
Dies dachte auch Herr Schneider als er den Kreditkartenbeleg seines Skihotels wegen Differenzen hinsichtlich der abgerechneten Summe für Skikurs und Hotel nicht unterzeichnete, weil man sich vor Ort nicht einig wurde. Er bat daher um Erstellung einer korrigierten Rechnung per Post. Als er sodann am 3. März dieses Jahres aus dem Skiurlaub zurückkehrt, ahnt er nicht, dass Ärger mit seiner Hausbank droht.
Doch statt der korrigierten Rechnung flattert ihm ein Abbuchungsbeleg seiner Bank über die strittige Summe in Höhe von 1088 Schweizer Franken ins Haus, obwohl Herr Schneider den Abrechungsbeleg nie unterzeichnet hatte, wurde ihm der gesamte Betrag abgebucht.
Umgehend informiert Wolfgang Schneider seine Bank, die Norddeutsche Landesbank. Sie müsse das Geld auf jeden Fall zurückbuchen, meint Wolfgang Schneider. Aber so einfach ginge das nicht, sagt man ihm dort. Schneider müsse erst einmal die Zahlung reklamieren, damit dann eine externe Firma die Sache prüfen könne, in diesem Fall die Firma Pluscard.
Sie teilt zum großen Erstaunen Schneiders am 25. April mit: „…dass ein Beleg vor Ort … nicht unterzeichnet wurde, lässt die Zahlungsverpflichtung nicht entfallen.“
Heißt das aber, die Unterschriften auf Kreditkartenbelegen sind am Ende gar nichts wert? Wenn nicht durch die Signatur, wer oder was autorisiert die Abbuchung dann? Das fragen sich mittlerweile etliche Urlauber und Geschäftsreisende. Immer dann, wenn die Kartendaten schon bei der Buchung vorliegen müssen, kommt es zu solchen Ärgernissen, wie auch der folgende Fall eines deutschen Urlaubers aus Costa Rica zeigt:
Auch hier wurde ohne Autorisierung des Kunden abgebucht. Eine Blanko-Kopie der Kreditkarte auf der Registrierungskarte genügte der Bank daheim. Nicht aber der deutschen Justiz. Das Amtsgericht Krefeld gab dem Kreditkartenkunden in seiner Klage gegen die Sparkasse Krefeld Recht und entschied Ende Mai: die Unterschrift muss auf den Beleg, Punktum. Durchgefochten hat das der Düsseldorfer Rechtsanwalt Hartmut Strube. Schuld an der verbraucherfeindlichen Handhabe sind seiner Meinung nach auch die Kreditkarten-Kundenbedingungen für Visa- und Mastercardkunden, die die Norddeutschen Landesbank ihren Kunden vorschreibt. Darin heißt es: „Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber…ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und statt dessen lediglich seine Kartennummer angeben“.
Verbraucheranwalt Hartmut Strube hält die Klausel für äußerst schwammig: „Wir stellen zunehmend fest, dass versucht wird ohne unterschriebene Belege einfach irgendwelche Beträge abzubuchen. Das ist ein Irrweg, den die Kreditkartenwirtschaft schnellstens stoppen sollte, sonst werden sich diese gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie wir die geführt haben, in Zukunft noch verstärken.“
Die Firma Mastercard erklärt übrigens auf Anfrage, dass „es sich nicht um eine MasterCard-Regel“ handele. MasterCard verlange eine Unterschrift auf dem Kassenbeleg. Um so erstaunlicher ist es, dass die Landesbank Wolfgang Schneider jetzt den strittigen Betrag nur aus Kulanz erstatten will, nicht aber, weil sie hier eine Rechtspflicht anerkennen würde. Und das erbost Wolfgang Schneider besonders: „Es kann ja letztlich jeder beliebige Betrag abgefordert werden und das wäre mir nicht recht. Ich überlege, ob ich auf die Kreditkarte künftig verzichte.“
Er schwört Stein und Bein, dass es zu einer Abstimmung zwischen ihm und dem Hotel damals im Urlaub nicht gekommen ist. Und dass quasi jeder, auch ohne seine Unterschrift, seine Kreditkarte nutzen könnte, will er nicht länger akzeptieren.
Fazit: Überprüfen Sie nach dem Urlaub genau Ihre Kreditkartenabrechnung sollte es zu Differenzen hinsichtlich einer Zahlung gekommen sein und widersprechen Sie der Zahlung sofort.
Algeyer Rechtsanwältin

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