Muss der Unterhalt zahlende Exmann auch dann noch weiter zahlen, wenn seine Exfrau mit einem neuen Partner zusammen ist? Gut und gerne würde er natürlich postwendend die Unterhaltszahlungen an seine Ex einstellen. Aber darf er das?
Seit 2008 ist gesetzlich geregelt, dass der Unterhalt verwirkt ist, wenn der andere in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Aber was ist solch eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“? Liegt diese nur bei bereits tatsächlich längerem Zusammenwohnen vor?
Für eine verfestigte Lebensgemeinschaft sprechen nach der Rechtssprechung folgende Kriterien:
– die Partner leben seit ca. einem Jahr in einer Wohnung zusammen
– die Beziehung dauert bereits mehrere Jahre an
– es wurden größere gemeinsame Anschaffungen getätigt, insbesondere die gemeinsame Immobilie
– die Partner wirtschaften gemeinsam
– das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit – insbesondere: finden gemeinsame Urlaube statt, erscheinen sie gemeinsam als Paar auf Familienfeiern, wie werden die Feiertage verbracht, wie verbringen sie ihre Freizeit
Lebt das neue Paar seit rund einem Jahr in einer Wohnung zusammen, wird der Nachweis recht leicht gelingen. Lebt das Paar aber nicht zusammen, müssen über einen längeren Zeitraum – ein Jahr reicht nicht aus – die oben genannten Kriterien vorliegen.
Der Exmann, der nicht mehr zahlen will, muss diese Umstände darlegen und beweisen. In aller Regel wird er hier sehr auf die Mithilfe von Verwandten und Freunden angewiesen sein.
von Rechtsanwältin Gaber
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