Verzogener Rückflug
Wenn der Rückflug von einem Urlaubsort nachhause um zehn Stunden vorverlegt wird, kann das ein Reisemangel sein. Urlauber, die sich daraufhin selbst einen späteren Rückflug buchen, können für die Kosten Schadensersatz verlangen (Bundesgerichtshof, Az. X ZR 76/11).
Zu teures P-Konto
Für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) dürfen Banken keine höheren Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, für überschuldete Kunden P-Konten zu führen. Die Bank darf sich das Erfüllen dieser Pflicht nicht zusätzlich vergüten lassen, entschied das Oberlandesgericht Bremen (Az. 2 U 130/11).
Verspätete Krankmeldung
Ein Beschäftigter, der sich zum wiederholten Mal verspätet krankmeldet, darf fristlos entlassen werden. Der Arbeitnehmer war zuvor bereits abgemahnt und dazu verpflichtet worden, am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 593/11).
E-Plus kassierte zu viel
Ein Mobilfunkanbieter darf zwar Schadensersatz verlangen, wenn eine Lastschrift platzt, weil der Handykunde nicht genug Geld auf dem Konto hatte. Eine Pauschale in Höhe von 15 Euro ist aber zu hoch. Das Oberlandesgericht Brandenburg hält die Vertragsklausel von E-Plus für unwirksam (Az. 7W 92/11). Für geplatzte Lastschriften nimmt E-Plus nur noch 8,50 Euro.
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