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Der Bundestag hat erstmals ein Gesetz zur Honorarberatung verabschiedet. Hintergrund ist derjenige, dass sich Finanzberater „Honorarberater“ nennen dürfen, wenn sie bei der Anlagevermittlung ausschließlich vom Kunden bezahlt werden, nicht aber (zusätzlich) von den Anbietern. 
„Dies hat den Sinn, dass der Berater ausschließlich im Sinne des Kunden handeln soll und nicht auf die unterschiedlich hohen Provisionen der Anlagen durch die jeweiligen Anbieter schielt“, so Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller aus Wiesbaden, „auch wer derzeit nicht über die Höhe der Provisionen aufgeklärt worden ist, kann ggfs. Schadensersatzansprüche geltend machen.“ 
Von Seiten der Verbraucherschützer wird das Gesetz trotzdem kritisiert.
„Das Gesetz sieht nämlich viele Ausnahmen vor. Gerade Bausparverträge und Kredite sind vom Provisionsverbot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Provisionsberater diese Produkte dem Anleger gar nicht anbieten wird und damit ggfs. nicht das optimale Gesamtfinanzierungskonzept für den Kunden erreicht wird“, so Cäsar-Preller weiter.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller