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Bei dem Alpha Garant Zertifikat II auf DJ Euro Stoxx Select Dividend 30 / DJ Euro Stoxx 50, WKN BC0EKJ, handelt es sich um ein sogenanntes Garantiezertifikat, welches von der Barclays Bank emittiert wurde.
Das Zertifikat war dabei so konzipiert, dass der Anleger darauf setzt, wie der Dividendenindex DJ Euro Stoxx Select Dividend 30 sich im Vergleich zu dem Preisindex DJ Euro Stoxx 50 entwickelt. Wenn der Dividendenindex am Ende der Laufzeit sich beispielsweise um 40 % im Vergleich zum Anfangswert verbessert hat und der Preisindex nur um 7 % des Anfangswertes, so erhielt der Anleger eine Rendite in Höhe von 33 %.
Highlight des Zertifikates war jedoch die 100%ige Kapitalgarantie zum Laufzeitende. Egal wie die beiden Indizes sich entwickeln sollten, am Ende der Laufzeit erhielt der Anleger 100 % des eingezahlten Kapitals zurück.
„Viele Anleger vertrauten darauf, dass ihr Geld daher absolut sicher angelegt war und sie das Geld daher zu 100 % zurück erhalten würden.“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Was vielfach dabei nicht bedacht wurde, war die Tatsache, dass die Anleger zuzüglich zu dem Kaufpreis von 1.000 € noch einen Ausgabenaufschlag von 2 % zahlen mussten. Dieser Aufschlag war selbstverständlich nicht von der Kapitalgarantie umfasst.“
Was Anleger bei solchen Zertifikaten mit einer Kapitalgarantie zum Laufzeitende ebenfalls nicht übersehen dürfen, ist die Tatsache, dass diese Garantie eben nur zum Laufzeitende gilt. Sollte der Anleger aus irgendeinem Grund das Zertifikat vorher verkaufen müssen, gilt die Kapitalgarantie gerade nicht und es kann durchaus zu Verlusten kommen. Für Anleger, welche jederzeit an das eingesetzte Kapital wieder rankommen und trotzdem kein Risiko eingehen möchten, eignet sich das Zertifikat daher nicht.
Der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weißt weiterhin daraufhin, dass Vermittler und Berater es in vielen Fällen unterlassen haben, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, dies kann unter Umständen ebenfalls eine Verletzung der Beratungspflichten darstellen.
Geschädigten Anleger, welche ein solches Zertifikat erworben haben, ist daher immer zu raten, dass sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber der Naspa prüfen zu lassen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller