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Wer hätte das gedacht? Scherben eines kaputten Fensters dürfen nicht in den Altglas-Container. Ein unterschiedliches Schmelzverhalten ist daran schuld.
In den Container für Altglas dürfen aber Glasbehälter, in denen vorher Lebensmittel und Getränke enthalten waren. Denn Trinkgläser, Glühbirnen und Porzellanteller haben einen anderen Schmelzpunkt als das Material für Verpackungen. Somit können sie nicht gemeinsam recycelt werden. Dasselbe gilt auch für Spiegelglas oder Fensterglas. Zudem müssen Verbraucher Braun-, Weiß- und sonstiges Glas trennen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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