Neue Sicherheitsstandards sollen das Zahlen im Internet sicherer machen. Die BaFin hat in einem Rundschreiben mit dem Titel „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSi)“ mitgeteilt, dass die „Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen“ der European Banking Authority (EBA) umgesetzt werden sollen.
Durch die Umsetzung soll vor allem Betrug im Online Zahlungsverkehr vorgebeugt werden. Die Reglungsvorschläge sind strikt zu befolgen und ab dem 05.November umzusetzen. Zahlungsdienstleistern, die die über 50 Einzelbestimmungen zur internen Organisation und zum Risikomanagement nicht rechtzeitig umsetzen, drohen Sanktionen.
Interessanter Teilbereich für den Verbraucher ist die umzusetzende Kundenauthentifizierung. Es wird verlangt, dass bei einer Online-Zahlung die Identität der Kunden durch zwei verschiedene Merkmale überprüft wird, die aus drei möglichen Kategorien stammen: Wissen, Besitz oder Eigenschaft (Inhärenz).
Zum Wissen zählt z.B. der Pin bzw. Geheimcode den man einzugeben hat. Besitz kann ein Gegenstand sein, der nur dem Kunden gehört wie der Laptop oder das Smartphone. Als Eigenschaft kommt z.B. der Fingerabdruck in Betracht.
Die Elemente dürfen nicht reproduzierbar oder wiederverwertbar sein. Betroffen hiervon sind die Zahlung per Kreditkarte, E-Geld und Lastschrift, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
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