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 Union und SPD wollen Verjährungsfristen bei falscher Beratung ausdehnen und den Verbraucherschutz stärken. Anleger können auf eine Ausweitung ihrer Verbraucherrechte hoffen. Die große Koalition beabsichtigt die Verlängerung der Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche von bisher drei auf bis zu zehn Jahren. Bislang sind die Verjährungsfristen viel zu kurz für die Verbraucher, um ihre Rechte geltend zu machen. An diesem Missstand soll sich nunmehr etwas ändern. Während der Immobilienfinanzkrise haben Verbraucher Milliarden ihrer Anlagebeträge verloren. Durch die kurzen Verjährungsfristen werden die Anlegerbetrüger unangemessen geschützt. Dies soll sich eben gerade durch die Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre ändern. Darüber hinaus sollen auch die Dokumentationspflichten bei der Anlageberatung überarbeitet werden. So kann es nicht sein, dass älteren Leuten im Rentenalter Ölwetten angeboten werden. Mit einem genauen Gesprächsprotokoll könnten Fehler in der Beratung später leichter nachgewiesen werden. Darüber hinaus will die große Koalition auch die Qualifikationen für sogenannte Anlageberater verschärfen. Bislang genügen kleine Wochenendseminare, um sich später als Anlageberater gerieren zu können. Wenn man bedenkt, dass jährlich etwa 40 Milliarden Euro Anlegergelder verbrannt werden durch falsche Anlageberatung, wundert man sich, dass hier die Politik nicht schon viel früher eingeschritten ist. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller Spezialist für Anlegerschutz, Wiesbaden, Berlin, Hamburg, Dortmund, Stuttgart, München 

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller