An dem 2008 aufgelegten Fonds CFB-Fonds 168 TWINS II haben sich einige Hundert Anleger beteiligt. Der Erfolg des Fonds hängt von der Entwicklung der Containerschiffe MS „MAERSK NOTTINGHAM“ sowie MS „NEDLLOYD MARITA“ ab. Hier sehen die Entwicklungen aber alles andere als gut aus.
„Die Fondsgeschäftsführer hatten bereits wegen arger finanzieller Probleme angekündigt, ab 2012 keine Ausschüttungen mehr vorzunehmen. Vor 2014 ist auch mit keiner Ausschüttung mehr zu rechnen, die Prognosen sind alles andere als rosig“ , so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Anleger müssen deswegen aber noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Neueste Kommentare