Bei der Rückzahlung seiner Schulden sollte man darauf achten, hierfür nicht unbedingt gestempelte Geldscheine zu benutzen. Die braucht nämlich der Gläubiger nicht anzunehmen.
In einem vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen: 233 C 7650/10) verhandelten Fall hatte ein Mann einer Frau 650 Euro geliehen. Sie übergab ihrem Gläubiger später zur Rückzahlung einen Umschlag mit 13 50-Euro-Scheinen mit einem Stempelaufdruck – einem Slogan zum Verzicht auf Fleisch.
Der Gläubiger befürchtete aber, diese Scheine nicht überall als Zahlungsmittel verwenden zu können, weil sie eventuell nicht akzeptiert werden würden. Daher verlangte er unbeschädigtes Geld von der Schuldnerin. Nach Einschätzung der Richter zu Recht, denn nach ihrer Ansicht werden solche Scheine oftmals nicht akzeptiert. Zur Rückzahlung eines Darlehens seien Geldscheine, die erst bei der Bank getauscht werden müssen, nicht geeignet.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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