Meist sitzt der Schock nach einem Autounfall oder einem ärztlichen Behandlungsfehler erst einmal tief. Viele Betroffene sind froh, wenn sie noch einigermaßen glimpflich davon gekommen sind.
Das Allerwichtigste ist natürlich das gesundheitliche Wohl, denn dies kann durch Geld nicht ersetzt werden, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Trotzdem sollten Geschädigte nicht unnötig auf Schadensersatzansprüche verzichten.
Schadenersatzmöglichkeiten gibt es oft mehr als man denkt:
– der erlittene Sachstand
– Heilbehandlungskosten
– Schmerzensgeld.
Ersatzansprüche gibt es aber auch für entgangene Haushaltstätigkeit. Wer über einen längeren Zeitraum seinen Haushalt nicht führen konnte, kann die entsprechenden Kosten für eine Pflege- oder Putzkraft ansetzen. Ob die Leistung auch tatsächlich erfolgt ist, ist davon ganz unabhängig.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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