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Gerade nach Autounfällen, Schlägereien oder ärztlichen Behandlungsfehlern sitzt der Schock zunächst tief. Viele sind froh, wenn sie noch einigermaßen glimpflich davon gekommen sind oder finden sich mit Ihrem Schicksal ab.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt: „Natürlich ist das gesundheitliche Wohl das Allerwichtigste und kann durch kein Geld ersetzt werden. Trotzdem sollten Geschädigte nicht unnötig auf Schadensersatzansprüche verzichten“
An Schadensposten gibt es oft mehr als man denkt: Da ist einmal der erlittene Sachschaden (etwa: PKW), Heilbehandlungskosten und natürlich das Schmerzensgeld. Ersatzansprüche gibt es aber auch für entgangene Haushaltstätigkeit. „Wer über einen längeren Zeitraum seinen Haushalt nicht führen konnte, kann die entsprechenden Kosten für eine entsprechende Pflege- oder Putzkraft ansetzen. Ganz unabhängig davon, ob die Leistung auch entsprechend erfolgte. Bei langwierigen Verletzungen können schon einmal ein paar hundert € zusammen kommen“, so Cäsar-Preller weiter.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller