Noch bis 31. März können Vermieter, die im Jahr 2010 unverschuldet hohe Mietausfälle hatten, einen Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer stellen. Allerdings muss der Ausfall mindestens 50 Prozent der normalen Miete betragen haben.
Der Vermieter muss z. B. anhand von Zeitungsannoncen nachweisen, dass seine Wohnung längere Zeit leer stand und er sich auch wirklich um eine Vermietung bemüht hat.
Der Antrag auf Grundsteuererlass ist an die örtlichen Gemeindeverwaltungen und in Berlin, Bremen und Hambug die Finanzämter zu richten.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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