Oft verläuft das Bauvorhaben nicht reibungslos und mangelhaft. In diesen Fällen müssen Sie sich jedoch nicht damit abfinden.
„Im Fall von Mängeln haben die Auftraggeber grundsätzlich einen Nacherfüllungsanspruch und sog. Gewährleistungsrechte“, sagt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden.
Der Umfang hängt davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage der Bauvertrag geschlossen wurde. Das heißt nach BGB-Vorschriften oder VBO/B-Vorschriften.
Kosten der Nacherfüllung trägt der Auftragnehmer
Grundsätzlich kann jedoch vorrangig eine Nacherfüllung verlangt werden. Die Anwältin aus Wiesbaden erklärt, dass in diesem Fall eine Nachbesserung des Mangels oder eine Nachlieferung des mangelhaften Teils zu erfolgen hat. Welche von beiden Varianten durchgeführt wird, kann sich der Auftragnehmer aussuchen. Sämtliche im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Kosten hat dabei der Auftragnehmer zu tragen.
Unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Mangelbeseitigung bis zum Ablauf der Frist nicht nachgekommen ist. Können die Mängel auch selbst beseitigt und die Kosten hierfür ersetzt verlangt werden.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen. Den Kaufpreis zu mindern oder vom Bauvertrag zurückzutreten.
Mängel müssen zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegen
Wie Daniela Fisch, Rechtsanwältin aus Wiesbaden Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert. Es ist jedoch erforderlich, dass die Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegen.
Vor diesem Zeitpunkt kann sich der Auftraggeber nicht auf diese Rechte berufen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den die Kanzlei aus Wiesbaden auch immer wieder hinweist ist, dass diese Rechte nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden können.
Während die Frist bei BGB-Bauvertragen grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme beträgt, beträgt die Frist bei VOB/B Verträgen grundsätzlich nur vier Jahre ab Abnahme. Hiervon gibt es allerdings auch Ausnahmen, klärt die Anwältin aus Wiesbaden auf.
Kanzlei Cäsar-Preller – Fachanwält für Baurecht
Im Bereich des Baurechts hilft Ihnen die Kanzlei Caesar-Preller aus Wiesbaden gerne dabei, dass Ihr Bauvorhaben Ihren Wünschen entsprechend realisiert wird.
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