Beim Bau kann es zu vielseitigen Problemen kommen, weiß Daniela Fisch, Anwältin bei der Kanzlei Caesar-Preller in Wiesbaden. Oftmals herrscht Unklarheit über die korrekten Abstandsflächen oder es droht gar ein Nachbarschaftsstreit auf Grund von Grenzbebauung auszubrechen.
Was ist erlaubt?
Grundsätzlich hat man auf dem eigenen Grundstück viel Freiheiten was die Bebauung dessen angeht. Dies ändert sich jedoch auf den letzten Metern vor den Grundstücksgrenzen. Dies geschieht zum einen als Schutzmaßnahme bei beispielsweise Bränden, aber auch zum Schutze der Privatsphäre. Das Thema Grenzbebauung ist nie ganz einfach, weiß Frau Fisch, Anwältin aus Wiesbaden. Allein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, wann es sich um Grenzbebauung handelt ruft häufig Konflikte hervor. Generell gilt aber in allen Bundesländern ein Mindestabstand von drei Metern, sagt die Anwältin aus Wiesbaden.
Konkrete Fälle
Zunächst darf, soweit der Nachbar die Grenze bebaut hat, die eigene Grenze in gleichem Maße bebaut werden. Zu beachten sei aber insbesondere bei Häusern, dass besondere Brandschutzvorschriften eingehalten werden, meint die Wiesbadener Anwältin.
Daneben ist zunächst die Grenzbebauung mit einem Gartenhaus oder Schuppen, sowie Garagen mit einer Wandhöhe von maximal drei Metern und einer geringen Seitenlänger von weniger als neun Metern genehmigungsfrei.
Einverständnis des Nachbarn
Bei keinem Bauprojekt sollte die Rolle des Nachbarn vergessen werden. Diesen treffen in der Regel gewisse Einbußen und so kann die Einverständnis des Nachbarn vieles erleichtern. Zwar kann man eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen um Bauantrag beantragen, aber der Nachbar wird darüber auch informiert. Der Nachbar hat in jedem Fall ein Mitspracherecht, sagt Daniela Fisch, Rechtsanwältin aus Wiesbaden. Einfacher ist es daher, die Zusage des Nachbarn im Vorhinein schriftlich festzuhalten. Auf diesem Wege kann unnötiger Konflikt vermieden werden.
Gerne beurteilt Frau Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, Ihren individuellen Fall in einem persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen.
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