Arbeitet ein Arbeitnehmer ganz oder teilweise von zu Hause, kann er dadurch Steuern sparen. Denn in diesem Fall können bei dem Finanzamt die Ausgaben für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller rät, Kosten, wie zum Beispiel die anteilige Miete für das häusliche Arbeitszimmer, in der Einkommensteuererklärung abzusetzen.
Normalerweise lassen sich 1.250 Euro absetzen. Jedoch können die Ausgaben in voller Höhe geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Laut der Oberfinanzdirektion München ist dies schon erfüllt, wenn Arbeitnehmer mindestens an drei Wochentagen vom häuslichen Arbeitszimmer aus tätig sind.
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