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Wer zu einer Untersuchung beim Amtsarzt nicht erscheint, riskiert unter Umständen seinen Job. Wenn ein Arbeitnehmer eine Begutachtung seiner Dienstfähigkeit verweigert, droht ihm die fristlose Kündigung. In einem vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 6 Sa 640/09) verhandelten Fall ging es um eine schwerbehinderte Mitarbeiterin, die als Schreibkraft bei der Bundeswehr beschäftigt war. Sie sollte sich vom Amtsarzt begutachten lassen, weil es Zweifel an ihrer Dienstfähigkeit gab. Dem angesetzten Untersuchungstermin blieb sie jedoch unentschuldigt fern. Nach einem zweiten Termin wurde sie auf der Basis von ärztlichen Gutachten aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Dies tat sie jedoch nicht, woraufhin ihr Arbeitgeber sie abmahnte. Als sie daraufhin zu einem weiteren Untersuchungstermin nicht erschien, erhielt sie die fristlose Kündigung. Die Richter des Landesarbeitsgerichts entschieden, dass dies zulässig war. Ein Arbeitnehmer handelt grob pflichtwidrig, wenn er als berufs- oder erwerbsunfähig anzusehen ist und es hinauszögert, einen Rentenantrag zu stellen. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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