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Der Sommer kommt und die Temperaturen steigen an. Für all diejenigen, die im Büro arbeiten müssen, kann das oft zu einem Problem werden. Wird der Arbeitsplatz zu heiß schwindet die Konzentration, die Müdigkeit setzt ein und der Schweiß läuft einem das Gesicht und den Rücken runter.

Was also tun, wenn der Arbeitsplatz zu heiß wird? Die Kanzlei Cäsar-Preller klärt auf:
Im Arbeitsrecht werden keine expliziten Regeln zum Hitzeschutz genannt.

Rechtlich gesehen hat der Arbeitgeber die Räume so einzurichten, dass der Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben geschützt ist. Das sagt zunächst nicht viel aus und hat für Bürojobs kaum Relevanz.

Interessant wird es, wenn man die technischen Regeln betrachtet. Diese besagen, wenn der Arbeitsplatz 26 Grad übersteigt, „SOLL“ der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Ab 30 Grad „MUSS“ er Maßnahmen ergreifen und ab 35 Grad gilt der Raum als zu heß und nicht mehr zur Arbeit geeignet.

In der Praxis ist eine Temperatur von über 26 Grad also kaum relevant. Da es sich um eine Soll-Vorschrift handelt, soll der Arbeitgebern zwar Maßnahmen zur Minderung der Temperaturen ergreifen, diese sind jedoch sehr gering. So kann er etwa ein Fenster öffnen, Ventilatoren aufstellen oder im besten Fall eine Klimaanlage bereitstellen. Da es sich um eine Sollvorschrift handelt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen. Dann muss man leider einfach schwitzen.

Bei Temperaturen über 30 Grad muss der Arbeitgeber jedoch Maßnahmen ergreifen. Hier wird es interessant. Sollte er dies nämlich nicht tun, ist ein selbsternanntes Hitzefrei die letzte Maßnahme, die zu ergreifen ist. „Dies ist wirklich nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber gar keine Maßnahmen ergreift“, warnt Cäsar-Preller. Sofern die Temperaturen im Büro wieder zumutbar sind, ist die Arbeit wieder aufzunehmen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller