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Ein Schreiben vom 2. März des Bundesfinanzministeriums klärt auf, wie viel Berufstätige, die zuhause ein Arbeitszimmer haben, für Posten wie die Miete und Einrichtung absetzen können.
 Das Finanzamt muss bis zu 1.250 Euro im Jahr anerkennen, wenn es für die daheim erledigten Tätigkeiten woanders keinen Arbeitsplatz gibt. Das kommt beispielsweise bei Lehrern vor, die in der Schule für die Unterrichtsvorbereitung keinen Schreibtisch haben. Auch Arbeitnehmer, die nebenbei freiberuflich arbeiten, profitieren von der Regelung, die die Regierung Ende 2010 getroffen hat.
 Auch wenn das Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr benötigt wird, gibt es den Höchstbetrag von 1.250 €.
 Wenn sich mehrere Bewohner das Arbeitszimmer teilen, erhalten sie den Betrag von 1.250 € je nach Arbeitszeit. Nutzen zwei Partner den Raum je zur Hälfte, kann jederKosten bis 625 € absetzen.
 Wenn der Raum Mittelpunkt der beruflichen Arbeit ist – wie bei Ingenieuren, die zuhause theoretisch komplexe Problemlösungen erarbeiten, auswärts aber auch Kunden betreuen –, zählen alle Kosten unbegrenzt.
 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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