Frankfurt/Main – Argentinien muss Staatsanleihen an deutsche Kapitalanleger auf Verlangen zurückzahlen. Zudem sind entsprechende Forderungen gegen den Staat nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auch in Deutschland vollstreckbar. Mit ihrer am Montag bekannt gewordenen Entscheidung wiesen die Richter die Eingaben Argentiniens gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zurück (Az.: 26 W 37/07).
Argentinien hatte sich trotz der eingetretenen Fälligkeit geweigert, die Staatsanleihen an die Anleger zurückzuzahlen, und dies mit der Zahlungsunfähigkeit des Landes begründet. Laut OLG-Urteil habe sich das Land dabei aber nicht auf einen so genannten Staatsnotstand berufen dürfen. Die Richter verwiesen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es keine Regel des Völkerrechts gebe, „nach der ein Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt ist, Zahlungsansprüche unter Berufung auf Zahlungsunfähigkeit zu verweigern“. Die nunmehr mögliche Zwangsvollstreckung der Anleger richtet sich laut OLG auf mögliche argentinische Zahlungsforderungen in Deutschland.
Angelockt von hohen Zinsen hatten viele Bundesbürger Staatsanleihen des südamerikanischen Staates erworben. Solche Wertpapiere garantieren in der Regel gleich bleibende Zinsen und die Rückzahlung eines bestimmten Betrages. Im Falle Argentiniens bekamen die Kläger einen Gegenwert jedoch nie zu Gesicht: Die Südamerikaner beriefen sich auf Staatsnotstand und erklärten sich für zahlungsunfähig. Vor dem OLG und dem Landgericht Frankfurt gab es mehrere Verfahren. Mitte 2006 hatte das OLG den Staat Argentinien zur Zahlung von Zinsen für Staatsanleihen an zweideutsche Privatgläubiger verurteilt.
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