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Der Atlantic Schiffsfonds MS Charlotte C. Rickmers wurde vom Amtsgericht Bremen unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Damit ereilte ihn das gleiche Schicksal wie dem Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät betroffenen Anlegern daher, ihre Beteiligung auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. „So kann der Totalverlust des Geldes möglicherweise noch abgewendet werden“, erklärt der Jurist.
Anspruch auf Schadensersatz kann beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Das heißt: Das Beratungsgespräch erfüllte nicht die hohen Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung. „Dazu zählt u.a., dass die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass dies bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig nicht geschehen ist“, erklärt Cäsar-Preller.
Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung zählt außerdem, dass der Anleger über die Kick-Backs, Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung erhält, aufgeklärt wird. „Nur so kann er erkennen, ob es möglicherweise einen Interessenkonflikt zwischen der Bank und den Wünschen des Anlegers gibt. Insofern wäre die Kaufentscheidung bei entsprechender Aufklärung vielleicht gar nicht gefallen“, so Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller