Spätestens nach drei Tagen müssen Arbeitnehmer bei Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber kann aber auch die Vorlage des Attests schon am ersten Arbeitstag verlangen. Eine Arbeitnehmerin hatte in dem Fall vergeblich eine Dienstreise beantragt. Für den Tag meldete sie sich dann krank. Der Arbeitgeber verlangte dann von ihr, künftig am ersten Tag der Krankmeldung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholen und vorzulegen. Dies zu Recht, so das Landesarbeitsgericht Köln (Aktenzeichen: 3 Sa 597/11). Die Richter wiesen darauf hin, dass auch ohne besonderen Anlass der Arbeitgeber die Krankmeldung schon am ersten Tag verlangen kann. Diese Forderung muss er auch nicht begründen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Neueste Kommentare