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Das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt a. M., Urteil v. 07.02.2012, Az.: 2-17 S 89/11) hat bereits zu Beginn des Jahres 2012 geurteilt, dass Mieter – auch wenn sie berufstätig sind – mehrmals am Tag die gemietete Wohnung lüften müssen, insbesondere um Schimmelbildung vorzubeugen.

Im Fall des LG Frankfurt ging es um eine Mietminderung wegen eines Mietmangels in Form von Schimmel. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der Schimmel auf ein falsches Nutzungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist. Dieser lüftete die Wohnung nicht in einem aussreichenden Maße. Zu seiner Verteidigung trug der Mieter vor, dass er wegen eines 8-stündigen Arbeitstags keine Möglichkeiten für mehrmaliges Lüften hätte. Außerdem wäre der Schimmel zu vermeiden gewesen, wenn die Wärmedämmung in der Mietwohnung den modernen Anforderungen gerecht geworden wäre.

Dem trat das erkennende Gericht entgegen. Nach dem Urteil des LG Frankfurt können nämlich auch Berufstätige mehrmals am Tag lüften. Zumindest morgens vor der Arbeit und abends nach der Arbeit sei es auch einem vollzeitbeschäftigten Mieter zuzumuten, das gemietete Objekt zu lüften.
Auch der Einwand mit der veralteten Wärmedämmung konnte nach Auffassung des LG Frankfurt nicht verfangen. Immerhin hatte der Mieter die Wohnung in einem Wärmedämmungszustand angemietet, der den gesetzlichen Anforderungen zur Zeit der Errichtung des Miethauses gerecht wurde. Dies genügt, um den Pflichten des Vermieters aus einem Mietvertrag gerecht zu werden, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Im Ergebnis musste der Mieter dann die zu Unrecht einbehaltene Miete vollständig an den Vermieter auszahlen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller hält dieses Urteil für richtig. Auch er geht davon aus, dass es einem berufstätigen Mieter ohne Weiteres zuzumuten ist, seine gemietete Wohnung vor und nach der Arbeit kurz stoßzulüften.  Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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