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Und wieder: ein Schiffsfonds der HCI mit argen Problemen, sich über Wasser zu halten. Betroffen hiervon sind Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X. In den Jahren 2010 und 2011 mussten die Anleger sogar komplett auf  Ausschüttungen verzichten
„Der 2005 aufgelegte Fonds hat in Gesellschaften investiert und dabei Kreditvertragsklauseln verletzt. Auch wurden Fremdwährungsgeschäfte in japanischen Yen getätigt, was nun teuer für die Gesellschaft teuer wird. Neben der allgemeinen Schifffahrtskrise sind das zusätzliche Schüsse vor den Bug fürden Fonds. Hier sieht es leider nach Schiffbruch aus“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar Preller.
Allerdings können die Anleger möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen. 
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds. 
Weitere Hinweise zu Schiffsfonds und deren Risiken finden Sie unter unserer Rubrik „Schiffsfonds“.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller