Gewinnt man bei der Fernsehshow „Big-Brother“, dann muss das Preisgeld als Einkommen versteuert werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BHF) in München entschieden (Aktenzeichen: IX R 6/10). Der Gewinner Sascha Sirtl hatte 2005 bei der RTL II Show eine Millionen Euro Preisgeld gewonnen. Gegen den Bescheid des Finanzamtes klagte er, der Finanzhof wies die Beschwerde nun ab. Die Teilnahme an der „Big-Brother“-Show gilt demnach als Arbeit.
Der BFH wertete die Teilnahme als „steuerpflichtige sonstige Leistung“. Die Begründung: „Der Kläger schuldete – wie alle anderen Kandidaten auch – dem BB-Veranstalter seine ständige Anwesenheit im BB-Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ständig filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen.“
Der Finanzhof stelle mit dem Urteil fest: Die Teilnahme an der „Big-Brother“-Show wird nicht als Spiel oder Wette gewertet. Damit müssen die Einkünfte versteuert werden und sind einkommenssteuerpflichtig.
Nach Einschätzung von Sirtls Anwalt Burkhard Binnenwies dürfte das Urteil auch für andere Fernsehformate Folgen haben. „Der Zeitfaktor ist entscheidend, wenn da jemand mit gewisser Dauer eingebunden ist“, erläutert er. Auch die Sieger von Castingshows wie „Deutschland sucht den Superstar“, „Das Supertalent“ oder Germany´s next Topmodel“ müssen ihre Gewinne möglicherweise als Einkommen versteuern.
Über das Thema Steuerrecht berät die Kanzlei Cäsar-Preller gerne.
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