Gern berichtet der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller in seiner Rubrik „Recht kurios“ auch einmal von außergewöhnlichen, nicht alltäglichen Rechtsfällen, die unter Umständen sogar eine heitere Note aufweisen. Hiermit lässt sich immer wieder demonstrieren, dass die Arbeit mit rechtlichen Materien keinesfalls immer so „trocken“ sein muss, wie es der Laie befürchtet.
In einem vor dem Amtsgericht Koblenz verhandelten Bußgeldverfahren war die Betroffene „geblitzt“ worden, und zwar bei einer Geschwindigkeit von 28 km/h über der erlaubten. Dementsprechend war ein Bußgeldbescheid gegen sie ergangen und unter anderem 80 € als Geldbuße festgesetzt worden.
Hiergegen wandte sich die Dame mit dem Einspruch, sodass die Sache vor Gericht ging. Sie hatte geschildert, dass ihr ausgebildeter Rettungshund am fraglichen Tag dem Sterben nahe gewesen war und auf dem schnellsten Weg zum Tierarzt musste. Die Geschwindigkeitsübertretung sei daher nur auf die Sorge um ihren geliebten Hund zurückzuführen gewesen.
Auch wenn ihr der Richter natürlich nicht zubilligte, dass die Übertretung demnach aufgrund rechtfertigenden Notstands straffrei sei (was man sicher anders sehen müsste, wenn sie einen sterbenden Menschen an Bord gehabt hätte), attestierte er der Betroffenen gleichwohl, dass sie am Tattag eine besondere Stresssituation durchzustehen gehabt und darüber hinaus vor Gericht ein von Reue und Einsicht getragenes Geständnis abgegeben hätte. Die Geldbuße wurde demnach auf 35 € reduziert.
Ein einfühlsames und zur Nachahmung empfohlenes salomonisches Urteil, wie Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller findet! Auch wenn es der Betroffenen wirtschaftlich nicht viel nützt: Der Richter konnte sich in jedem Fall in die Nöte der Dame als Tierhalterin hineinversetzen, auch wenn sie ganz straffrei nach dem Gesetz nicht ausgehen konnte.
AG Koblenz, Urteil vom 29.04.2013 – Az. 2010 Js 43597/12.34 OWi
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden
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