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 Wer der Versuchung nachgibt, sein Auto kurz auf dem großen Supermarkt-Parkplatz abzustellen, weil man in der Nähe etwas zu erledigen hat, könnte das später bereuen. Denn das kann teuer werden. Wenn Schilder darauf hinweisen, dass widerrechtlich abgestellte Wagen kostenpflichtig abgeschleppt werden, müssen Falschparker damit rechnen, dass dies auch tatsächlich passiert. So entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen V ZR 144/08. 
 In dem Fall entschied der BGH gegen einen Mann, der sich auf einen Supermarkt-Parkplatz gemogelt hatte, weil er in der Umgebung etwas anderes zu erledigen hatte. Ein Abschleppunternehmen war damit beauftragt, den Platz zu überwachen und schleppte den Wagen des Mannes ab. Erst gegen Zahlung von 150 Euro und 15 Euro Inkassogebühren gab er das Auto wieder heraus. 
 Der Supermarktbetreiber darf selbst dann abschleppen lassen, wenn auf dem Parkplatz noch Plätze frei sind. 150 Euro seien laut Gericht für das Abschleppen auch in Ordnung. Nur die 15 Euro Inkassokosten musste der Mann in diesem Fall nicht bezahlen. 
 Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden 
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