Kommen sich an einer engen Straßenstelle zwei Autofahrer entgegen und haben sie es versäumt, sich vorher zu verständigen, wer als erstes fahren soll, so sind beide im Fall eines Unfalls daran schuld, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das Landgericht Heidelberg entschied, dass beide Fahrer, gleichermaßen zu Schadensersatz verpflichtet sind.
In einem Fall vor dem Landgericht, waren beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Aufpralls aufeinander zugefahren.
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