In Parkhäusern sind Auffahrten meistens steil gebaut. Rollt ein Autofahrer beim Anfahren zurück und kracht mit seinem Auto in das Fahrzeug hinter ihm, haftet normalerweise der vordere Autofahrer für den Schaden. Jedoch gilt dies nur, wenn das hinter Auto steht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Fährt der hinter Fahrer jedoch selbst die Rampe im gleichen Moment hoch, haftet der Vordermann nicht für den Unfall. Dies gilt auch, wenn er eine kurze Strecke zurückgerollt ist. Das Oberlandesgericht München sieht diesen Fall als ein typischer Auffahrunfall.
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