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Nach einer Kollision fuhr eine Autofahrerin rechts ran und hielt dort. Sie muss sich kein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein Lastwagen ungebremst auf ihr Auto auffährt. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, das die Haftpflichtversicherung des Lastwagenfahrers für den Schaden und die Verletzung der Frau voll haften muss, obwohl sie kein Warndreieck aufgestellt hatte. Denn Gutachter stellten fest, dass das abgestellte Fahrzeug schon aus 200 Metern Entfernung gut sichtbar gewesen sei. Deswegen sei es auch nicht erforderlich gewesen, die Unfallstelle besonders abzusichern. 
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