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„Wenn´s hinten kracht, Bargeld lacht“. Dazu würden Juristen eher sagen, dass der erste Anschein dafür spricht, dass der Auffahrende die Schuld trägt. Diese Sichtweise wurde jetzt jedoch vom OLG Hamm kritisch hinterfragt. 
Der Hintermann bei einer Karambolage mit mehreren Autos ist nicht automatisch alleine schuld. Das Oberlandesgericht Hamm veröffentlichte ein Urteil, nach dem der Schaden hälftig geteilt werden kann, wenn sich der Ablauf des nicht mehr sicher aufklären lässt. Ein Gerichtssprecher sagte dazu, dass sich erstmals ein Zivilsenat des OLG damit befasst hat, die allgemeine Vermutung kritisch zu hinterfragen, ob tatsächlich immer der Auffahrende wegen eines ungenügenden Sicherheitsabstandes die volle Schuld trägt.
Der Fall:
Im Mai 2011 passierte ein Auffahrunfall in Gronau. Das Auto des Klägers war das Vorletzte in der Kette. Er klagte gegen die Frau, die seinem Wagen ins Heck gefahren war. Der Schaden betrug 5.300 €, die der Kläger widerhaben wollte. Dem Kläger wurde  vom 6. Zivilsenat aber nur die Hälfte der Summe zugesprochen, da er sich hier „nicht auf einen Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden der auffahrenden Beklagten“ berufen könne. 
Das Gericht konnte nicht aufklären, was genau passiert war. 
Fragen, die nicht geklärt werden konnten, waren folgende:
Kam der Wagen des Klägers rechtzeitig zum Stehen und wurde dann erst von dem Auto der Beklagten auf den Vordermann geschoben?
Oder war der Wagen des Klägers erst auf den Vordermann aufgefahren und danach selbst am Heck getroffen worden?
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