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Der Chef droht seinem Angestellten wiederholt mit einem Aufhebungsvertrag und setzt ihn somit unter Druck. Doch darf er das einfach so? Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht. So ein Aufhebungsvertrag ist nicht rechtskräftig, wenn er unter Drohung seitens des Arbeitgebers entstanden ist.

Ein Fall:
Ein Mitarbeiter benutzte während der Arbeitszeit sein Handy entgegen der Anweisung. Der Arbeitgeber erfuhr davon. Somit erhielte der Arbeitnehmer die ordentliche Kündigung. Der Arbeitnehmer erhielte zusätzlich einen Abwicklungsvertrag, nachdem das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen endete.

Dem Mitarbeiter wurde vom Arbeitgeber sodann die fristlose Kündigung angedroht, wenn er den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben würde.

Das Gericht entschied, dass solche Aufhebungsverträge, die mit einer Drohung verbunden sind, keinen Bestand haben. Der Arbeitgeber darf nicht aus einer ordentlichen Kündigung eine fristlose Kündigung machen, wenn keine weiteren Pflichtverstöße vorliegen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Klage wurde somit abgewiesen.

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