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Viele Autofahrer bauen sich sogenannte Dashcams, also kleine Kameras auf dem Armaturenbrett, ein. Sie sind aber umstritten, weil man mit ihnen Menschen filmen könnte, womit es beispielsweise zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen könnte. Zuletzt lehnte man am LG Heilbronn eine solche Filmaufnahme als Beweismittel ab. In einem aktuellen Fall ließ man eine mit einer Armaturenbrettkamera angefertigte Filmaufnahme aber nun als Beweis in einem Prozess am AG Nienburg zu. Hierauf weist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.

In jenem Fall ging es um Straßenverkehrsstraftaten. Ein Fahrer eines VW-Busses hat einen Alfa Romeo Fahrergeschnitten, ausgebremst sowie später sogar versucht, von der Straße abzudrängen. Als der VW-Bus bereits sehr nah auffuhr, schaltete der Alfa-Fahrer seine Kamera ein. Er filmte sämtliche späteren Aktionen vom VW-Fahrer sowie auch einen späteren heftigen Streit.

„In einem Verfahren wegen Nötigung, Beleidigung sowie Gefährdung des Straßenverkehrs ließ man seine Kameraaufnahmen als Beweismittel nun zu.“, berichtet Bernhardt.

Laut Richtern seien hier angefertigte Filmaufnahmen zulässig, weil sie nur anlässlich vorgenannter Vorkommnisse zwischen den Autos vom Alfa-Fahrer angefertigt worden seien.

„Solche Kameras sollten aber nicht permanent laufen, um keine Persönlichkeitsrechte von Passanten zu verletzen.“, rät Rechtsanwalt Bernhardt.

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