Wie Eltern auf ihre Kinder aufpassen müssen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt recht klar formuliert. Es ging in diesem Fall um zwei Jungen, sieben und fünf Jahre alt, die alleine auf dem Spielplatz spielten und dann 17 Autos zerkratzten.
Die Eltern des Siebenjährigen haften nicht. Sie hatten den Jungen allein auf dem Spielplatz gelassen, ihn zuvor ermahnt, das Eigentum anderer nicht zu beschädigen. Nach Auffassung der Richter reicht dies, weil das Kind bisher nicht durch besondere Dummheiten aufgefallen war. Nur wenn es früher schon ungehorsam gewesen wäre, hätten die Eltern mehr kontrollieren müssen. Der Siebenjährige selbst war vor dem Amtsgericht Bochum schon zum Ersatz von 700 Euro verurteilt worden. Wahrscheinlich weil der Junge kein eigenes Vermögen hatte, klagte ein Autobesitzer sodann auch gegen die Eltern.
Die Eltern des Fünfjährigen sah zunächst das Landgericht Bochum nicht in der Haftung. Der BGH befand jedoch, dass Eltern eines Fünfjährigen alle 30 Minuten nach dem Rechten sehen müssen (Aktenzeichen: VI ZR 51/08). Das Landgericht muss nun klären, ob sie das getan haben. Da Kinder bis zum siebten Geburtstag schuldunfähig sind, haftet der Fünfjährige selbst nicht.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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