Reisenden steht eine Ausgleichszahlung zu, wenn sich der Flug massiv verspätet. Jedoch gilt das nicht, wenn sie sich einen eigenen Flug buchen und dann pünktlich am Ziel ankommen, entschied das Landgericht Frankfurt.
Ein Fall:
Der Kläger wollte von Brasilien über Lissabon und München nach Berlin-Tegel fliegen. Da sich der erste Flug so stark verspätete schaffte er schon den zweiten nicht mehr. Alternative bot ihm die Airline eine Verbindung an, die mehr als sieben Stunden Verspätung hatte. Dies wollte er nicht und ließ sich daraufhin das Geld von der Airline erstatten und organisierte sich von Lissabon selbst einen Anschlussflug. Somit kam er 2 Stunden später an. Wegen der hypothetischen Verspätung von mehr als 7 Stunden forderte er eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 €.
Das Gericht stimmte nicht zu. Denn die Ausgleichszahlung sei dafür da, um die Unannehmlichkeiten des Zeitverlustes auszugleichen.
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