In der Regel ersetzt die Versicherung ausgebrannte Autos. Das gilt auch, wenn der Wagen von Unbekannten mutwillig angezündet wurde. Die Versicherung geht hier von einem Brand- und nicht von einem Vandalismusschaden aus. Sowohl eine Teil- als auch Vollkaskoversicherung kommt daher für den Schaden auf. Ersetzt wird dabei allerdings immer nur der Zeitwert des Fahrzeugs.
Anders sieht es aber aus, wenn das Auto durch die Brandstiftung nur beschädigt wurde. Zwar ist ein solcher Schaden in der Regel von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt, nicht jedoch von einer Teilkaskopolice. Hier müsste das Auto schon ganz ausbrennen. Für eingeschlagene Schreiben, verkohlte Sitze oder angeschmorten Lack muss der Versicherte leider selbst aufkommen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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