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Bekanntlich gilt: Augen auf beim Autokauf. Jedoch bleibt ein Autokauf auch immer Vertrauenssache. Und nicht immer ist das Vertrauen gerechtfertigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Fall zuentscheiden, in dem der Verkäufer eines gebrauchten Pkw den Käufer nicht darüber unterrichtet hatte, dass er das Auto kurz zuvor von einem sogenannten „fliegenden Zwischenhändler“ erworben hatte, der nicht im Kfz-Brief eingetragen war.
Der Kläger machte Schadensersatzansprüche aus dem Kauf eines erstmals 1994 zugelassenen Pkw geltend, den er vom Beklagten zu 1 über einen Gebrauchtwagenhändler – den Beklagten zu 2 – als Vermittler erworben hatte. Aus dem Kfz-Brief gingen als Vorbesitzer nur der ursprüngliche Halter sowie der seit dem 16.02.2004 als Halter eingetragene Beklagte zu 1 hervor. Dieser hatte das Fahrzeug jedoch über den Beklagten zu 2 von einem Zwischenhändler erworben, der beiden Beklagten nur als „Ali“ bekannt war und der das Fahrzeug seinerseits von einem weiteren, ebenfalls nicht als Halter im Kfz-Brief eingetragenen Vorbesitzer erworben hatte. Über diese Umstände wurde der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages nicht informiert.
Der BGH entschied (Aktenzeichen: VIII ZR 38/09), dass beide Beklagte dem Kläger wegen Verletzung einer vorvertraglichen Auskunftspflicht zum Schadensersatz verpflichtet sind. Bei Vertragsverhandlungen besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Ein solcher Umstand liegt vor, wenn der Verkäufer kurz zuvor den Pkw von einem „fliegenden Zwischenhändler“ erworben hat. In einem solchen Fall liegt der Verdacht nahe, dass es während der Besitzzeit des unbekannten Voreigentümers zu Manipulationen am Kilometerzähler oder einer sonstigen unsachgemäßen Behandlung des Fahrzeugs gekommen ist. Die Verlässlichkeit der Angaben zum Fahrzeug würde dadurch grundlegend entwertet.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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