Kostenlosen Termin online buchen
Der Fall:
Ein 17-jähriger nahm die Schlüssel von der Flurkommode des Elternhauses. Er ließ seinen Freund das Auto fahren, der daraufhin einen Unfall verursachte. 
Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Eltern deswegen nicht in Regress nehmen. Denn diese hätten nicht ahnen können, dass der Junge den Schlüssel nehmen würde. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller