Der Fall:
Ein 17-jähriger nahm die Schlüssel von der Flurkommode des Elternhauses. Er ließ seinen Freund das Auto fahren, der daraufhin einen Unfall verursachte.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Eltern deswegen nicht in Regress nehmen. Denn diese hätten nicht ahnen können, dass der Junge den Schlüssel nehmen würde.
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