Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Werbepraxis des Autovermieters Sixt für rechtswidrig und hat Sixt abgemahnt.
Denn offenbar nimmt des Sixt mit seinen Sonderangeboten im Internet nicht so genau. Wenn zu viele Kunden ein günstiges Angebot nutzen wollen, pfeift das Unternehmen auf sein Versprechen und verlangt noch mehr Geld.
Manche Kunden, die im Mai ein Cabrio zum Aktionspreis von 179 Euro buchen wollten, bekamen lediglich ein etwa 100 Euro teureres Angebot vom Reservierungssystem. Den sich daraufhin beschwerenden Kunden erklärte Sixt, dass sich viele Menschen für das Angebot interessieren würden. Deshalb könne man nur zum höheren Preis reservieren.
Auf Nachfrage der Zeitschrift „Finanztest“ sagte ein Firmensprecher, dass Sixt ausdrücklich „je nach Verfügbarkeit“ an die Angebote schreibe. Das ist korrekt – aber das macht die Sache nicht plausibler. Verfügbar und zum Mieten bereit waren die Cabrios ja. Nur wollte Sixt mehr Geld.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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