Auch das Unterschlagen von Kleinigkeiten wie kleinere Büroartikel kann den Job kosten. Gerade in letzter Zeit haben solche Bagatellfälle für viel Aufsehen gesorgt. Dabei kommt es sehr darauf an, wie sich der ertappte Mitarbeiter in so einer Situation verhält.
Ausreden wie „Das war doch nur eine Kleinigkeit“ können die Sache eventuell nur noch verschlimmern. Es kommt in solchen Fällen aber nicht auf die Höhe des Schadens an. Der Vertrauensverlust ist entscheidend. Ob es sich um 50 Cent oder 500 Euro gehandelt hat, ist daher unerheblich. Wer gar seine Unschuld fälschlicherweise beteuert – „Ich war das nicht“ – reitet sich nur noch tiefer in das Schlamassel hinein, denn Lügen macht den Vertrauensverlust noch schlimmer. Bessere Aussichten hat man wohl meistens, wenn man das Vergehen zugibt und sich entschuldigt, da einem reuigen Sünder in derartigen Fällen eher vergeben wird. Am schlimmsten ist es natürlich, einen Kollegen zu Unrecht zu beschuldigen, um den Verdacht von sich zu lenken. Damit macht man sich nämlich eventuell sogar der Verleumdung schuldig.
Die Aussage „Die anderen machen das doch auch“ bringt auch nichts. Ein Unrecht wird nämlich nicht dadurch getilgt, dass andere es ebenfalls begehen. Arbeitnehmer können sich also nicht auf eine gängige Praxis im Betrieb berufen, die der Chef nicht ausdrücklich abgesegnet hat oder duldet.
Es gilt auch der Grundsatz Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. „Ich wusste nicht, dass das verboten ist“ ist kein schlüssiges Argument, wenn es darum geht, Dinge wie Kopierpapier oder ein Päckchen Büroklammern unerlaubt aus der Firma mitzunehmen. Dass das ein Vergehen ist, muss jedem klar sein. Wie bereits oben erwähnt spielt hierbei der Wert des Gegenstandes in einem solchen Verfahren überhaupt keine Rolle.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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