Die Commerzbank wurde von dem Landgericht Frankfurt in zwei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da die Anleger bei der Beratung nicht auf die Möglichkeit eines Kapitalverlustes während der Schließung eines offenen Immobilienfonds hingewiesen wurden.
Derzeit ist ein Großteil der offenen Immobilienfonds in Deutschland geschlossen, das heißt, die Rücknahme der Anteile wurde ausgesetzt und es besteht lediglich die Möglichkeit, die Anteile über die Börse zu veräußern, was nur mit teilweise erheblichen Verlusten zu bewerkstelligen ist.
„Hierüber wurden die Anleger aber in den wenigsten Fällen bei den Beratungsgesprächen aufgeklärt.“ erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. „Viele Anleger haben erstnach der Schließung ihrer Fonds von dieser Tatsache erfahren und müssen nun abwarten, was aus ihren Anteilen wird.“
Die Commerzbank hat bereits gegen das erste Urteil Berufung eingelegt und kündigte an, auch das zweite Urteil zu prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. Es bleibt daher abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Frankfurt die Sache beurteilen wird.
„Das Urteil weißt in die richtige Richtung!“ sagt der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Cäsar-Preller weiter. „Den Banken war durchaus bewusst, dass es jederzeit zu einer solchen Schließung kommen kann und es dann offen ist, wann die Anleger wieder an ihr Geld herankommen. Auf dieses Risiko hätten die Anleger unserer Meinung nach besonders hingewiesen werden müssen, da es vielen Anlegern bei einem offenen Immobilienfonds gerade darauf angekommen ist, dass sie jederzeit wieder an das eingesetzte Kapital herankommen.“
Bereits bei sieben der geschlossenen Immobilienfonds steht es fest, dass diese nicht wiedereröffnet werden, sondern abgewickelt werden. Was die Anleger am Ende für Ihr Geld erhalten, ist dabei noch nicht abzusehen. Klar dürfte jedoch sein, dass dies nicht ohne Verluste ablaufen wird.
Geschädigte Anleger sollten unbedingt umgehend einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen Banken oder Vermittler zustehen. Hierbei steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller mit mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes Ihnen gerne jederzeit zur Seite.
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